»Maßnahmen gegen Kinderarmut laufen ins Leere«
Weniger Unterhaltsvorschuß für 500000 Kinder. Verband alleinerziehender Mütter und Väter kritisiert Sparwut. Ein Gespräch mit Sabina Schutter
Interview: Claudia Wangerin
Sabina Schutter ist wissenschaftliche Mitarbeiterin im Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V.
Seit Anfang des Jahres gilt das neue Familienleistungsgesetz. Der »Verband alleinerziehender Mütter und Väter« (VAMV) ist allerdings überhaupt nicht zufrieden damit ...
Alle Maßnahmen zur Bekämpfung der Kinderarmut laufen bei denjenigen Kindern ins Leere, die per Unterhaltsvorschuß finanziert werden – ihnen wird nämlich Geld abgezogen. Anders ist es hingegen bei Kindern, die Grundsicherung gemäß SGB II bekommen – bei ihnen wird bis zur zehnten Klasse der Schulbedarf erhöht. Und Kinder, die Unterhalt von einem Elternteil beziehen, bekommen wenigstens drei bis acht Euro mehr Kindergeld.Wie viele Kinder betrifft das? Und wie drückt sich das bei den einzelnen Gruppen in Zahlen aus?
Wie begründen das die Verantwortlichen?
Werden manche Mütter durch diese Benachteiligung nicht in Versuchung geführt, den Erzeuger ihres Kindes gar nicht erst zu nennen, wenn sie sowieso nicht davon ausgehen, daß er zahlen wird?
Was tut Ihr Verband jetzt, um die Betroffenen zu unterstützen?
Es ist nicht akzeptabel, daß eine halbe Million Kinder in Deutschland nicht von dem sogenannten Familienleistungsgesetz profitiert. Kinder im Unterhaltsvorschuß können schließlich nichts dafür, daß der unterhaltspflichtige Elternteil nicht zahlt. Auf unsere Vorschläge für eine Übergangsregelung haben die verantwortlichen Politikerinnen und Politiker bisher nicht geantwortet.
Rechnen Sie mit einer spürbaren Reaktion auf diese Musterbriefe?
Das bleibt zu hoffen. Das Unterhaltsvorschußgesetz wurde im Rahmen des Familienleistungsgesetzes bisher nicht reformiert. Aber nun steht ja der Wahlkampf an – und damit ist durchaus der politische Druck vorhanden, Politiker zu einer Aussage zu nötigen, ob und wie sie Kinderarmut bekämpfen wollen. Deshalb ist es aus unserer Sicht schon möglich, eine Sonderregelung für Kinder im Unterhaltsvorschuß durchzusetzen – oder auch übergangsweise die Kindergelderhöhung nicht auf den Unterhaltsvorschuß anzurechnen.
Quelle: Junge Welt / 12.01.2009