Sections
Personal tools
You are here: Home »Maßnahmen gegen Kinderarmut laufen ins Leere«
Document Actions

»Maßnahmen gegen Kinderarmut laufen ins Leere«

Weniger Unterhaltsvorschuß für 500000 Kinder. Verband alleinerziehender Mütter und Väter kritisiert Sparwut. Ein Gespräch mit Sabina Schutter

 

Interview: Claudia Wangerin
Sabina Schutter ist wissenschaftliche Mitarbeiterin im Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V.

Seit Anfang des Jahres gilt das neue Familienleistungsgesetz. Der »Verband alleinerziehender Mütter und Väter« (VAMV) ist allerdings überhaupt nicht zufrieden damit ...

Alle Maßnahmen zur Bekämpfung der Kinderarmut laufen bei denjenigen Kindern ins Leere, die per Unterhaltsvorschuß finanziert werden – ihnen wird nämlich Geld abgezogen. Anders ist es hingegen bei Kindern, die Grundsicherung gemäß SGB II bekommen – bei ihnen wird bis zur zehnten Klasse der Schulbedarf erhöht. Und Kinder, die Unterhalt von einem Elternteil beziehen, bekommen wenigstens drei bis acht Euro mehr Kindergeld.

Wie viele Kinder betrifft das? Und wie drückt sich das bei den einzelnen Gruppen in Zahlen aus?

Rund eine halbe Million Kinder erhalten in diesem Jahr bis zu zehn Euro weniger an monatlichem Unterhaltsvorschuß. Dazu muß man wissen, daß Kinder zwischen sechs und zwölf Jahren 72 Monate lang einen staatlichen Vorschuß erhalten können, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil nicht zahlt oder nicht zahlen kann. Für Kinder unter sechs waren das bisher 125, für Kinder bis zu zwölf Jahren 168 Euro. Seit Januar sind es aber nur noch 117 bzw. 158 Euro. Das erklärt sich dadurch, daß im Unterhaltsvorschuß das Kindergeld voll angerechnet wird – bei Kindern, deren Elternteile ihrer Unterhaltspflicht nachkommen, jedoch nur zur Hälfte.

Wie begründen das die Verantwortlichen?

Bei einer Anhörung im Finanzausschuß, an der neben unserem Verband sowohl die Kirchen als auch alle relevanten Familienverbände teilgenommen haben, wurde uns gesagt, es sei aus fiskalischen Gründe unmöglich, die Kindergelderhöhung nicht auf den Unterhaltsvorschuß anzurechnen. Der Gesetzgeber ging von Anfang an davon aus, daß das eine Einsparmöglichkeit ist. Unser Verband hat protestiert, aber leider vergeblich.

Werden manche Mütter durch diese Benachteiligung nicht in Versuchung geführt, den Erzeuger ihres Kindes gar nicht erst zu nennen, wenn sie sowieso nicht davon ausgehen, daß er zahlen wird?

Sie sind nach dem Sozialgesetzbuch verpflichtet, alle anderen Ansprüche vorrangig geltend zu machen, bevor sie Sozialgeld beantragen können. Deshalb haben sie gar keine Wahl. Erst nach sechs Jahren könnten sie Anspruch auf reguläre Sozialleistungen anmelden.

Was tut Ihr Verband jetzt, um die Betroffenen zu unterstützen?

Wir haben den betroffenen Müttern und Vätern Musterbriefe zur Verfügung gestellt, mit denen sie sich an das Bundesfamilienministerium wenden können, um gegen die Ungleichbehandlung zu protestieren und einzufordern, daß es möglichst bald eine Übergangsregelung gibt.

Es ist nicht akzeptabel, daß eine halbe Million Kinder in Deutschland nicht von dem sogenannten Familienleistungsgesetz profitiert. Kinder im Unterhaltsvorschuß können schließlich nichts dafür, daß der unterhaltspflichtige Elternteil nicht zahlt. Auf unsere Vorschläge für eine Übergangsregelung haben die verantwortlichen Politikerinnen und Politiker bisher nicht geantwortet.

Rechnen Sie mit einer spürbaren Reaktion auf diese Musterbriefe?

Das bleibt zu hoffen. Das Unterhaltsvorschußgesetz wurde im Rahmen des Familienleistungsgesetzes bisher nicht reformiert. Aber nun steht ja der Wahlkampf an – und damit ist durchaus der politische Druck vorhanden, Politiker zu einer Aussage zu nötigen, ob und wie sie Kinderarmut bekämpfen wollen. Deshalb ist es aus unserer Sicht schon möglich, eine Sonderregelung für Kinder im Unterhaltsvorschuß durchzusetzen – oder auch übergangsweise die Kindergelderhöhung nicht auf den Unterhaltsvorschuß anzurechnen.

 

Quelle: Junge Welt / 12.01.2009